Häufige Fragen

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Fragen zur Finanzierung Ihrer Pflege

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Finanzierung der Pflege zuhause. Bei der Aufnahme erstellen wir für Sie einen transparenten Kostenplan über alle gewünschten und benötigten Leistungen in der ambulanten Pflege für den Kunden. Die vereinbarten Leistungen können  jederzeit angepasst werden, um die Pflege immer auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abzustimmen. Wir kümmern uns um alle benötigten Verordnungen zur Behandlungspflege und die medizinischen Hilfsmittel, um eine umfassende Pflege im häuslichen Umfeld sicherzustellen.

Das PLEGETEAM RHEINTAL besitzt seit 2006 die Kassenzulassung und hat so die Möglichkeit alle vereinbarten und erbrachten Leistungen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse oder Pflegekasse in Höhe Ihres Pflegegrades abzurechen.

Fragen zu Pflege zu Hause

Ulrike Böhmer und das PLEGETEAM RHEINTAL stehen seit vielen Jahren für höchste Qualität, Flexibilität und Zuverlässigkeit in der häuslichen Pflege. Unser Leitmotiv ist es Kunden, Mitarbeiter und Angehörige unter einem Dach zu vereinen, umso eine familiäre und individuelle Versorgung im eigenen zu Hause zu gestalten. Als Familienunternehmen legen wir großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Pflege. Wir geben so unseren Kunden und deren Angehörigen das Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit, um ein selbstbestimmtes und aktives Leben zuhause führen zu können.

Fragen zum Thema Pflegegrad

Bis zum 01.01.2017 wurde der Pflegebedarf anhand von Pflegestufen definiert. Mit der Einführung der neuen fünf Pflegegrade durch das zweite Pflegestärkungsgesetz wurden psychische Beeinträchtigung besonders Demenzerkrankungen im Alter der gleiche Stellenwert für Pflegeleistung eingeräumt wie der physischen Beeinträchtigung.

Der Pflegegrad orientiert sich an der Beeinträchtigung des alltäglichen Lebens der betroffenen Person und ist in fünf Pflegegrade aufgeteilt. Um den Pflegegrad zu bestimmen wird anhand des NDA Begutachtungsverfahren die sechs Bereiche (1) Mobilität, (2) kognitive und kommunikative Fähigkeiten, (3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, (4) Selbstversorgung, (5) Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie der (6) Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte geprüft. Je nach Einschränkung werden Punkte vergeben und gewichtet. Aus der Gesamtpunktzahl wird der Pflegegrad abgeleitet.